Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Ein Überblick -
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und schützt Whistleblower sowie Hinweisgeber, die Verstöße melden. Ziel ist es, mehr Transparenz zu schaffen, Compliance zu fördern und Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigung, Versetzung oder Mobbing zu schützen.
Das HinSchG gilt für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden, für öffentliche Stellen sowie für Unternehmen in besonders regulierten Branchen wie dem Finanz- und Versicherungswesen – unabhängig von der Unternehmensgröße. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Welche Pflichten haben Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Über diese können Mitarbeitende Verstöße sicher melden – telefonisch, digital oder persönlich. Die Meldestelle muss vertraulich arbeiten und folgende Fristen einhalten:
Bestätigung des Eingangs einer Meldung innerhalb von 7 Tagen
Rückmeldung zum Bearbeitungsstand spätestens nach 3 Monaten
Welche Meldungen sind geschützt?
Das HinSchG schützt Meldungen zu:
Straftaten
Bußgeldbewehrten Verstößen (z. B. Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz)
Verstößen gegen EU-Recht (z. B. Produktsicherheit, Finanzdienstleistungen, Verbraucherschutz)
Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Umsetzung?
Wer keine Meldestelle einrichtet oder Hinweisgeber benachteiligt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Für wissentlich falsche Meldungen können Hinweisgeber schadensersatzpflichtig werden.
Welche Vorteile hat ein Hinweisgebersystem?
Unternehmen, die ein gesetzeskonformes Hinweisgebersystem einführen, profitieren von:
Früherkennung von Risiken
Stärkung von Vertrauen und Integrität
Verbesserter Compliance-Struktur
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, interne Abläufe zu verbessern und Risiken zu minimieren. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur Hinweisgeber, sondern auch das eigene Unternehmen vor hohen Strafen und Reputationsschäden.
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